Liegenschaftsvermessung
Im Zuge der uns übertragenen hoheitlichen Aufgaben realisieren wir für Sie folgende Liegenschaftsvermessungen:
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Teilungsvermessung
Eine Teilungsvermessung wird notwendig, wenn aus einem oder mehreren bestehenden Flurstücken mittels Teilung neue Flurstücke gebildet werden, zum Beispiel bei einer Grundstücksteilung. Die Teilungsvermessung stellt die neuen Grenzen aller Flurstücke fest. Mit der Übernahme der festgestellten Grenzen in das Liegenschaftskataster wird die Teilung wirksam.
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Sonderung
Mit der Sonderung werden bestehende Flurstücke neu aufgeteilt. Die Neubildung von Flurstücken ist ohne direkte Vermessung vor Ort möglich. Die Aufteilung wird auf Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters vorgenommen. Für Sonderungen gelten besondere Voraussetzungen, die für dieses Verfahren gegeben sein müssen.
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Grenzfeststellung
Die Grenzfeststellung ist eine Vermessung der Flurstückgrenzen vor Ort. Die Vermessung wird mit den Daten des Liegenschaftskatasters verglichen. Liegen widersprüchliche oder keine Angaben vor, werden Grenzen neu ermittelt und ggf. abgemarkt. Die festgestellten Flurstücksgrenzen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Sie werden somit wirksam und rechtlich verbindlich.
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Grenzanzeige
Bei der Grenzanzeige werden die Flurstücksgrenzen auf Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters vor Ort vermessen. Die Ergebnisse der Vermessung werden dem Antragsteller erläutert und der Grenzverlauf wird angezeigt. Gegenüber der Grenzfeststellung erfolgt bei Grenzanzeigen keine Übernahme in das Liegenschaftskataster.
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Gebäudeeinmessung
Bei der Gebäudeeinmessung wird der vorhandene Gebäudebestand innerhalb eines Flurstückes vermessen. Größe und Lage der Gebäude, vor allem im Bezug auf die Grundstücksgrenze, werden genau erfasst. Die Daten werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
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Amtliche Lagepläne zum Bauantrag
Der amtliche Lageplan ist eines der wichtigsten Dokumente bei der Beantragung von Bauvorhaben und stellt eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Baugenehmigung dar. Erstellt werden Lagepläne mit den Daten des Liegenschaftskatasters und Vermessungen vor Ort. Erfasst wird die aktuelle Sachlage auf dem Baugrundstück und der Nachbarbebauung sowie die geplanten baulichen Anlagen.
Für die Vereinigung und Verschmelzung von Flurstücken finden Sie in uns ebenfalls einen kompetenten Ansprechpartner.
Auszüge und Auskünfte
Zu den weiteren Leistungen im hoheitlichen Bereich gehören Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, dazu zählen unter anderen:
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte
- Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch
- Auszüge und Auskünfte zu den aktuellen Bodenrichtwerten
Wir geben Ihnen gern mehr Informationen zu diesem und anderen Themen.