Liegenschaftsvermessung

Im Zuge der uns übertragenen hoheitlichen Aufgaben realisieren wir für Sie folgende Liegenschaftsvermessungen: 

  • Teilungsvermessung

    Eine Teilungsvermessung wird notwendig, wenn aus einem oder mehreren bestehenden Flurstücken mittels Teilung neue Flurstücke gebildet werden, zum Beispiel bei einer Grund­stücks­teilung. Die Teilungs­vermessung stellt die neuen Grenzen aller Flurstücke fest. Mit der Übernahme der festgestellten Grenzen in das Liegen­schafts­kataster wird die Teilung wirksam.

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  • Sonderung

    Mit der Sonderung werden bestehende Flurstücke neu aufgeteilt. Die Neubildung von Flurstücken ist ohne direkte Vermessung vor Ort möglich. Die Aufteilung wird auf Grundlage der Daten des Liegen­schafts­katasters vorgenommen. Für Sonderungen gelten besondere Voraussetzungen, die für dieses Verfahren gegeben sein müssen.

  • Grenzfeststellung

    Die Grenzfeststellung ist eine Vermessung der Flurstückgrenzen vor Ort. Die Vermessung wird mit den Daten des Liegen­schafts­katasters verglichen. Liegen widersprüchliche oder keine Angaben vor, werden Grenzen neu ermittelt und ggf. abgemarkt. Die fest­ge­stellten Flur­stücks­grenzen werden in das Liegen­schafts­kataster übernommen. Sie werden somit wirksam und rechtlich verbindlich.

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  • Grenzanzeige

    Bei der Grenzanzeige werden die Flurstücksgrenzen auf Grundlage der Daten des Liegen­schafts­katasters vor Ort vermessen. Die Ergebnisse der Vermessung werden dem Antragsteller erläutert und der Grenzverlauf wird angezeigt. Gegenüber der Grenzfeststellung erfolgt bei Grenzanzeigen keine Übernahme in das Liegen­schafts­kataster.

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  • Gebäudeeinmessung

    Bei der Gebäudeeinmessung wird der vorhandene Gebäudebestand innerhalb eines Flurstückes vermessen. Größe und Lage der Gebäude, vor allem im Bezug auf die Grundstücksgrenze, werden genau erfasst. Die Daten werden in das Liegen­schafts­kataster übernommen.

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  • Amtliche Lagepläne zum Bauantrag

    Der amtliche Lageplan ist eines der wich­tig­sten Dokumente bei der Bean­tragung von Bau­vor­haben und stellt eine wesent­liche Ent­scheidungs­grund­lage für die Bau­geneh­mi­gung dar. Erstellt werden Lage­pläne mit den Daten des Liegen­­schafts­­katas­ters und Ver­mes­sungen vor Ort. Erfasst wird die aktuelle Sach­lage auf dem Bau­grund­stück und der Nach­bar­be­bauung sowie die geplanten bau­lichen Anlagen.

Für die Vereinigung und Verschmelzung von Flurstücken finden Sie in uns ebenfalls einen kompetenten Ansprechpartner.

Auszüge und Auskünfte

Zu den weiteren Leistungen im hoheitlichen Bereich gehören Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, dazu zählen unter anderen:

  • Auszüge aus der Liegenschaftskarte
  • Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch
  • Auszüge und Auskünfte zu den aktuellen Bodenrichtwerten

Wir geben Ihnen gern mehr Informationen zu diesem und anderen Themen.

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