Grenzanzeige
Die Grenzanzeige ist eine „abgeschwächte“ Variante der Grenzfeststellung. Sie wird oft im Vorfeld für geplante Baumaßnahmen wie zum Beispiel Zaun- oder Kanal- und Leitungsbau angewendet. Dabei wird der katasteramtliche Grenzverlauf ebenfalls anhand der im Landesamt für Vermessung und Geoinformation archivierten Unterlagen festgestellt und in die Örtlichkeit übertragen. Grenzzeichen werden freigelegt aber es werden keine neuen Punkte abgemarkt. Fehlende Grenzpunkte werden durch nicht dauerhafte Markierungen, wie Holzpfähle oder ähnlich markiert. Die Ergebnisse der Vermessung werden dem Antragsteller erläutert und der Grenzverlauf wird angezeigt.
Gebühren
Die Berechnung der Gebühren für eine Grenzanzeige erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm). Aktuelle Verordnung öffnen
Gegenüber der Grenzfeststellung erfolgt bei der Grenzanzeige keine Übernahme der festgestellten Gegebenheiten vor Ort in das Liegenschaftskataster. Deshalb ist der Aufwand geringer. Die Gesamtkosten der Grenzanzeige betragen etwas mehr als die Hälfte einer Grenzwiederherstellung.
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