Grenzfeststellungen bzw. Grenzwiederherstellung
Bestehen Unklarheiten über den örtlichen Grenzverlauf, sind Grenzzeichen nicht mehr sichtbar, zerstört, versetzt oder soll eine exakte Grenzbebauung erfolgen, so kann hierbei eine Grenzwiederherstellung helfen. Dabei wird der katasteramtliche Grenzverlauf anhand der im Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation archivierten Unterlagen festgestellt und in die Örtlichkeit übertragen. Grenzzeichen werden freigelegt oder neu abgemarkt. Am Ende wird allen Beteiligten der festgestellte Grenzverlauf angezeigt sowie ein Protokoll über die Abmarkung der Grenzpunkte und eventuelle Grenzüberschreitungen aufgenommen.
Gebühren
Die Berechnung der Gebühren für eine Grenzwiederherstellung erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen(ThürVwKostOVerm). Aktuelle Verordnung öffnen
Ein pauschaler Durchschnittsbetrag lässt sich hier leider schlecht nennen, da diese Gebühr maßgeblich von den drei Einflussgrößen Bodenrichtwert, Anzahl der beantragten Grenzpunkte und Grenzlänge abhängig ist.
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