Teilungsvermessung
Teilungsvermessungen dienen der Zerlegung oder Aufteilung von Flurstücken, mit dem Ziel einer grundbuchlichen realen Teilung von Grundstücken. Hauptsächlich benötigt werden diese Messungen für die Schaffung neuer Baugrundstücke in Wohn- und Gewerbegebieten, bei Ankauf von Teilflächen aus vorhandenen Grundstücken oder bei Flächentausch um nur einige Beispiele zu nennen. Das Endergebnis einer Teilungsvermessung ist immer ein neu aufgeteiltes Flurstück mit neuen Flurstücksnummern (siehe folgende Abbildungen).
Eine Änderung an den Eigentumsverhältnissen des geteilten Flurstückes erfolgt jedoch nicht. Der Eigentumswechsel kann nur durch Notarvertrag und anschließender Umschreibung im Grundbuch erfolgen, wobei die Teilungsvermessung hierfür die unabdingbare Voraussetzung darstellt.
Gebühren
Die Berechnung der Gebühren für eine Teilungsvermessung erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen ThürVwKostOVerm. Aktuelle Verordnung öffnen
Ein pauschaler Durchschnittsbetrag lässt sich hier leider schlecht nennen, da diese Gebühr maßgeblich von den drei Einflußgrößen Bodenrichtwert, Flächengröße und Anzahl der Teilstücke abhängig ist.
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