Gebäudeeinmessungen
Gebäudeeinmessungen sind amtliche Einmessungen eines Gebäudes oder Bauwerkes zur Eintragung in die Liegenschaftskarte. Diese Einmessungen erfolgen auf der Grundlage der Katasterunterlagen und dienen wie das gesamte Liegenschaftskataster zur Sicherung des Eigentums. Ergebnis dieser Messung ist ein aktualisierter Gebäudebestand auf dem beantragten Grundstück (siehe folgende Abbildungen).
Die Pflicht des Eigentümers zur Gebäudeeinmessung besteht seit 2012 nicht mehr. Die Eintragung der Gebäude erfolgt seit dieser Zeit über Luftbildauswertungen. Einige wenige Kreditinstitute verlangen diese aber nach wie vor zur Absicherung ihres Darlehens.
Gebühren
Die Berechnung der Gebühren für eine Gebäudeeinmessung erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm). Aktuelle Verordnung öffnen
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